Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter: Was Sie wissen sollten – einfach erklärt
Wenn Sie als Handelsvertreter arbeiten, ist es wichtig zu wissen, dass Sie nach dem Ende Ihres Vertrags oft noch Geld vom Unternehmen bekommen können. Das nennt sich „Ausgleichsanspruch“. Was das bedeutet, wann Sie Anspruch darauf haben und wie Sie am besten vorgehen, erklären wir Ihnen hier ganz unkompliziert.
Was ist der Ausgleichsanspruch?
Stellen Sie sich vor, Sie haben über Jahre viele Kunden für ein Unternehmen gewonnen. Nach dem Ende Ihrer Zusammenarbeit profitiert das Unternehmen weiter von diesen Kunden – aber Sie gehen leer aus? Genau das soll der Ausgleichsanspruch verhindern: Er sorgt dafür, dass Sie für Ihre Arbeit und die gewonnenen Kunden auch nach Vertragsende noch eine faire Entschädigung bekommen.
Was passiert bei einer außerordentlichen Kündigung?
Manchmal läuft es nicht rund und einer der Vertragspartner kündigt „außerordentlich“, also fristlos. Wichtig zu wissen: Wenn das Unternehmen ohne triftigen Grund kündigt, steht Ihnen der Ausgleich trotzdem zu.
Wenn SIE als Handelsvertreter kündigen, bekommen Sie den Ausgleich nur dann, wenn es wirklich einen guten Grund gab (zum Beispiel grobe Fehler des Unternehmens). Kündigen Sie ohne wichtigen Grund selbst, gibt es keinen Ausgleich.
Deshalb: Dokumentieren Sie immer genau, warum Sie kündigen!
Wie wird der Ausgleich berechnet?
Die Höhe des Ausgleichs richtet sich danach, wie viel Provision Sie in den letzten Jahren durchschnittlich verdient haben und wie viele Kunden dem Unternehmen durch Ihre Arbeit erhalten bleiben. Es gibt eine Obergrenze: Mehr als eine durchschnittliche Jahresprovision gibt es nicht.
Ihr Recht auf Abrechnung und Buchauszug
Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Geschäfte mit Ihren Kunden gemacht wurden und wie viel Provision Ihnen zusteht. Fordern Sie deshalb immer eine genaue Abrechnung und – falls nötig – einen sogenannten „Buchauszug“ an. So behalten Sie den Überblick und können Ihren Anspruch besser durchsetzen.
Tipp: Selbst dokumentieren!
Verlassen Sie sich nicht nur auf die Unterlagen des Unternehmens! Führen Sie eigene Listen über gewonnene Kunden und abgeschlossene Geschäfte. Das hilft Ihnen enorm, falls es später Unstimmigkeiten gibt oder wenn Sie Ihren Ausgleichsanspruch geltend machen wollen.
Wichtige Frist: Ein Jahr!
Sie müssen Ihren Anspruch innerhalb eines Jahres nach Vertragsende beim Unternehmen anmelden – sonst verfällt er endgültig! Am besten machen Sie das schriftlich und lassen sich den Eingang bestätigen.
Fazit:
Der Ausgleichsanspruch ist Ihr gutes Recht als Handelsvertreter. Mit guter Vorbereitung und rechtzeitiger Geltendmachung sichern Sie sich das Geld, das Ihnen zusteht. Bei Unsicherheiten lohnt sich immer ein Gespräch mit einem Anwalt für Handelsvertreterrecht!