Allgemeines Zivilrecht
Ob Privatperson oder Unternehmer – bei uns sind Sie in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts in guten Händen. Wir unterstützen Sie in Hamburg sowie bundesweit bei der Wahrung Ihrer Rechte und Ansprüche. Als erfahrene Rechtsanwälte im Zivilrecht wissen wir: zivilrechtliche Streitigkeiten können jeden treffen. Vom Kauf eines mangelhaften Produkts bis zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht.

Vertragsrecht – Verträge prüfen, gestalten und durchsetzen
Verträge bilden das Fundament des wirtschaftlichen Miteinanders – privat wie geschäftlich. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsanbahnung, prüfen bestehende Verträge und gestalten rechtssichere Vereinbarungen individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Kommt es zu Streitigkeiten, vertreten wir Ihre Interessen bei Anfechtung, Rücktritt, Minderung oder der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Ebenso verteidigen wir Sie gegen unberechtigte Forderungen aus Verträgen.
Kaufrecht & Gewährleistung – Ihre Rechte bei Mängeln
Ein defektes Produkt oder Streit über eine Kaufsache? Im Rahmen des Kaufrechts setzen wir Ihre Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln durch – sei es Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung oder Schadensersatz.
Wir vertreten Käufer wie Verkäufer: Wir sorgen dafür, dass Sie weder auf Mängeln sitzen bleiben noch unberechtigt in Anspruch genommen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – rechtssicher formulieren
Wir gestalten, prüfen und aktualisieren Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – für Verträge, Websites oder Geschäftsabläufe. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und sorgen für Klarheit gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
Auch Verbraucher beraten wir bei der Prüfung von AGB, wenn unfaire oder überraschende Klauseln im Raum stehen.
Schadensersatzrecht – wir machen Ihre Ansprüche geltend
Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist – durch Vertragsbruch, Unfall oder sonstiges Fehlverhalten –, prüfen wir Ihre Schadensersatzansprüche und setzen diese durch.
Ebenso verteidigen wir Sie gegen unberechtigte Forderungen und klären, ob und in welcher Höhe ein Ausgleich zu leisten ist.
Auftragsrecht & Geschäftsführung ohne Auftrag – wenn ohne Vertrag gehandelt wird
Nicht immer gibt es einen schriftlichen Vertrag – trotzdem entstehen rechtliche Beziehungen, etwa bei einem Auftrag oder bei der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA).
Wir beraten Sie umfassend zu Ansprüchen auf Vergütung, Aufwendungsersatz oder Haftung, wenn jemand im Auftrag oder eigenmächtig für Sie gehandelt hat – oder Sie für andere.
Darlehensverträge – Ihre Rechte bei Kredit und Rückzahlung
Ob privates Darlehen oder Geschäftskredit: Wir prüfen Ihre Darlehensverträge, beraten zu Kündigungsrechten, Zinsberechnungen, Vorfälligkeitsentschädigungen oder zur Rückabwicklung fehlerhafter Kreditverträge (z. B. bei Widerruf).
Wir vertreten Sie gegenüber Banken oder Vertragspartnern – außergerichtlich und vor Gericht.
Ungerechtfertigte Bereicherung – Rückforderung oder Verteidigung
Wurde Ihnen ohne Rechtsgrund Geld abgebucht oder haben Sie versehentlich gezahlt? Wir machen Bereicherungsansprüche (§§ 812 ff. BGB) geltend oder wehren unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.
Auch ohne Vertrag kann ein Anspruch auf Rückzahlung oder Herausgabe bestehen – wir prüfen das für Sie.
Außergerichtliche Lösung und gerichtliche Vertretung
Unser Ziel ist eine schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung Ihres Falles – idealerweise außergerichtlich. Doch wenn nötig, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Gericht – in Hamburg und bundesweit.
Wir begleiten Sie in jeder Phase mit klarer Kommunikation und einer realistischen Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Kontakt
NBN Rechtsanwälte
Marie-Luise Nalop und Thomas Böckmann-Nalop Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft