Arbeitsrecht für Manager und Geschäftsführer

Professionelle arbeitsrechtliche Beratung für Führungskräfte, Manager und Geschäftsführer – rechtssicher, diskret und auf Augenhöhe.

Arbeistrecht Hamburg

Manager und Geschäftsführer stehen im Arbeitsrecht vor besonderen Herausforderungen. Während Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt sind, gelten für Führungskräfte, Manager und Geschäftsführer oft andere arbeitsrechtliche Regelungen. Verträge sind komplexer, Haftungsfragen kritischer, und bei Streitigkeiten können hohe finanzielle Risiken drohen.

Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht für Manager und Geschäftsführer unterstütze ich Sie dabei, Ihre Vertragsgestaltung, Haftung, Vergütungsansprüche und Kündigungsregelungen rechtssicher zu optimieren. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten für Manager und Geschäftsführer gelten und wie Sie sich vor rechtlichen Fallstricken schützen.


Warum ist das Arbeitsrecht für Manager und Geschäftsführer besonders?

Führungskräfte und Geschäftsführer stehen in Unternehmen zwischen zwei Welten: Einerseits tragen sie die Verantwortung für betriebliche Entscheidungen, andererseits unterliegen sie arbeitsrechtlichen Regelungen, die sich erheblich von denen normaler Arbeitnehmer unterscheiden.

Folgende Besonderheiten sollten Führungskräfte kennen:

Kein allgemeiner Kündigungsschutz: Geschäftsführer fallen nicht unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Kündigungen können daher schneller und ohne Sozialauswahl erfolgen.
Haftungsrisiken: Geschäftsführer haften bei Fehlentscheidungen unter Umständen mit ihrem Privatvermögen (z. B. bei Insolvenzverschleppung).
Besondere Vertragsklauseln: Geschäftsführerverträge enthalten häufig Wettbewerbsverbote, Haftungsbeschränkungen oder Bonusregelungen, die individuell geprüft werden sollten.
Sonderregelungen zur Vergütung: Erfolgsabhängige Boni, Tantiemen und Abfindungen sollten vertraglich eindeutig geregelt sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten zeigen, wie wichtig eine professionelle Vertragsgestaltung und rechtliche Absicherung für Manager und Geschäftsführer sind.


Arbeitsverträge für Führungskräfte und Geschäftsführer – Wichtige Klauseln prüfen

Arbeitsverträge für Führungskräfte und Geschäftsführer unterscheiden sich erheblich von klassischen Arbeitsverträgen. Neben den üblichen Regelungen zu Vergütung und Kündigung enthalten sie oft spezielle Pflichten und Haftungsklauseln.

Vertragsgestaltung und Verhandlung

Viele Führungskräfte unterschreiben ihre Arbeitsverträge, ohne sich der Tragweite bestimmter Klauseln bewusst zu sein. Folgende Punkte sollten besonders geprüft werden:

  • Vergütungssysteme: Ist die variable Vergütung klar geregelt? Welche Bonusansprüche bestehen bei Kündigung?
  • Haftungsregelungen: Gibt es eine persönliche Haftung für Unternehmensentscheidungen?
  • Wettbewerbsverbote: Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthalten? Falls ja, ist es angemessen vergütet?
  • Abfindungsklauseln: Gibt es Regelungen zur Abfindung bei Kündigung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung?
  • Dienstwagen & Benefits: Welche Zusatzleistungen (Dienstwagen, Aktienoptionen, Pensionszusagen) sind Bestandteil des Vertrags?

Viele dieser Klauseln können individuell verhandelt werden. Eine professionelle Prüfung stellt sicher, dass Sie faire Vertragsbedingungen erhalten und keine einseitigen Verpflichtungen eingehen.


Kündigung und Abberufung – Welche Rechte haben Manager und Geschäftsführer?

Während Arbeitnehmer vom Kündigungsschutzgesetz profitieren, gilt dies für Geschäftsführer und leitende Angestellte nur eingeschränkt oder gar nicht. Eine Kündigung kann daher schneller erfolgen, wenn keine besonderen vertraglichen Schutzmechanismen vereinbart wurden.

Kündigungsschutz für Geschäftsführer und Manager

  • Geschäftsführer: Kein Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz, aber vertragliche Kündigungsfristen gelten.
  • Führungskräfte mit Prokura: Je nach Position kann das Kündigungsschutzgesetz greifen – entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer „leitender Angestellter“ im Sinne des KSchG ist.
  • Abberufung durch Gesellschafterversammlung: Geschäftsführer können jederzeit von der Gesellschafterversammlung abberufen werden – dies bedeutet aber nicht automatisch eine Kündigung des Anstellungsvertrags.

Abfindung und Freistellung

Anders als bei regulären Arbeitnehmern besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Viele Geschäftsführer- und Managerverträge enthalten jedoch individuelle Abfindungsklauseln, die eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes regeln.

Freistellungen sind bei Führungskräften oft mit Fragen zur Vergütung und Bonuszahlungen verbunden. Hier sollte geprüft werden, ob eine vollständige Auszahlung von variablen Vergütungsbestandteilen erfolgt.


Haftung als Geschäftsführer oder Manager – Persönliche Risiken minimieren

Ein großes Risiko für Führungskräfte und Geschäftsführer besteht in der persönlichen Haftung. In bestimmten Fällen kann es passieren, dass ein Manager für Fehlentscheidungen mit seinem Privatvermögen haftet.

Geschäftsführerhaftung (Innen- und Außenhaftung)

  • Innenhaftung: Geschäftsführer haften für Pflichtverletzungen gegenüber dem Unternehmen (z. B. Fehlentscheidungen, die dem Unternehmen Schaden zufügen).
  • Außenhaftung: In bestimmten Fällen kann eine Haftung gegenüber Dritten (z. B. Gläubigern oder Finanzbehörden) bestehen, etwa bei Insolvenzverschleppung.

Absicherung durch D&O-Versicherung

Viele Unternehmen schließen für ihre Geschäftsführer eine D&O-Versicherung (Directors & Officers Insurance) ab. Diese Versicherung schützt Manager vor persönlichen finanziellen Schäden, die aus Haftungsfällen resultieren.

Wichtig ist, dass die Deckungssumme der Versicherung angemessen hoch ist und auch fahrlässige Pflichtverletzungen umfasst.


Wettbewerbsverbote & Vertraulichkeit – Welche Einschränkungen gelten?

Viele Geschäftsführer- und Managerverträge enthalten Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsklauseln, die auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten können.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • Ein Wettbewerbsverbot verbietet es dem Manager, für einen bestimmten Zeitraum nach dem Ausscheiden für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein.
  • Nach deutschem Recht muss ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot angemessen vergütet werden (mindestens 50 % der letzten Vergütung).
  • Wettbewerbsverbote sollten individuell geprüft werden, um unnötige berufliche Einschränkungen zu vermeiden.

Geheimhaltungsklauseln & Datenschutz

  • Vertraulichkeitsvereinbarungen verbieten es Managern, sensible Unternehmensinformationen an Dritte weiterzugeben.
  • Verstöße können mit hohen Vertragsstrafen geahndet werden.
  • Die genauen Verpflichtungen sollten klar geregelt sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit – Warum eine arbeitsrechtliche Beratung für Führungskräfte wichtig ist

Das Arbeitsrecht für Manager und Geschäftsführer ist komplex und risikoreich. Verträge enthalten oft spezielle Klauseln, die ohne professionelle Prüfung zu finanziellen Nachteilen oder Haftungsrisiken führen können.

Eine rechtzeitige Beratung hilft dabei, Verträge optimal zu gestalten, Verhandlungen erfolgreich zu führen und sich gegen unklare Kündigungen oder Haftungsrisiken abzusichern.

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