Die richtige Rechtsform wählen
Einer der ersten Schritte bei der Unternehmensgründung ist die Wahl der passenden Rechtsform. Jede Option – ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder AG – bringt eigene Vorteile und Nachteile mit sich. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Vergleich der wichtigsten Rechtsformen.

Wie wähle ich die richtige rechtsform für mich aus?
Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung, Steuern und Finanzierungsmöglichkeiten, sondern auch die Flexibilität und Verwaltungsaufwände des Unternehmens. Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, weshalb eine sorgfältige Abwägung entscheidend ist.
Grundsätzlich lassen sich die Rechtsformen in Deutschland in zwei Hauptgruppen unterteilen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Während Personengesellschaften vor allem durch die persönliche Haftung der Gesellschafter geprägt sind, bieten Kapitalgesellschaften den Vorteil der Haftungsbeschränkung, gehen aber mit mehr bürokratischen Anforderungen einher.
1. Einzelunternehmen – Die einfachste Form der Selbstständigkeit
Das Einzelunternehmen ist die am häufigsten gewählte Rechtsform in Deutschland, insbesondere für Freiberufler, Selbstständige und kleine Gewerbetreibende. Ein großer Vorteil liegt in der einfachen und schnellen Gründung: Es sind keine umfangreichen Formalitäten erforderlich, und das Unternehmen kann direkt nach der Gewerbeanmeldung starten. Auch die steuerliche Behandlung ist vergleichsweise unkompliziert, da die Gewinne des Unternehmens direkt in die Einkommensteuererklärung des Inhabers einfließen.
Allerdings gibt es auch einen entscheidenden Nachteil: Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Dies kann insbesondere bei finanziellen Schwierigkeiten oder rechtlichen Streitigkeiten ein erhebliches Risiko darstellen. Dennoch eignet sich das Einzelunternehmen besonders für kleine Geschäftsmodelle mit geringem Kapitalbedarf und überschaubarem Risiko.
2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Die einfache Form der Zusammenarbeit
Wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten, ohne eine Kapitalgesellschaft zu etablieren, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine beliebte Wahl. Die Gründung erfordert lediglich einen formlosen Gesellschaftsvertrag, und ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Dies macht die GbR besonders attraktiv für kleine Unternehmen, Start-ups und Projektgemeinschaften.
Ein bedeutender Nachteil dieser Rechtsform ist jedoch die persönliche und unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter auch für die Verbindlichkeiten der anderen mit seinem Privatvermögen haftet. Zudem eignet sich die GbR nur für nicht-kaufmännische Tätigkeiten, da sie sonst zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) wird.
3. Offene Handelsgesellschaft (OHG) – Die kaufmännische Personengesellschaft
Die OHG ist eine Weiterentwicklung der GbR und wird vor allem für Handelsunternehmen genutzt. Im Gegensatz zur GbR ist sie eintragungspflichtig ins Handelsregister und unterliegt den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB). Alle Gesellschafter sind zur aktiven Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet, was die OHG besonders für Unternehmen attraktiv macht, bei denen eine enge Zusammenarbeit der Gesellschafter gefragt ist.
Die persönliche und unbeschränkte Haftung bleibt jedoch bestehen, sodass jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens haftet. Dadurch eignet sich die OHG nur für Geschäftspartner, die großes Vertrauen zueinander haben und ein hohes Maß an Verantwortung übernehmen wollen.
4. Kommanditgesellschaft (KG) – Haftungsbeschränkung für Investoren
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine besondere Form der Personengesellschaft, die sich durch eine Aufteilung der Haftung auszeichnet. Sie besteht aus mindestens einem Komplementär, der unbeschränkt haftet, und mindestens einem Kommanditisten, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist.
Diese Struktur macht die KG besonders attraktiv für Unternehmen, die Investoren oder Kapitalgeber einbinden möchten, ohne ihnen Einfluss auf die Geschäftsführung zu geben. Während die Komplementäre das Unternehmen leiten und uneingeschränkt haften, tragen die Kommanditisten nur das wirtschaftliche Risiko ihrer Einlage.
Ein großer Vorteil der KG ist die flexible Finanzierungsmöglichkeit, da Kommanditisten ohne operative Verantwortung am Unternehmen beteiligt werden können. Gleichzeitig bleibt sie eine Personengesellschaft, was steuerliche Vorteile mit sich bringen kann.
5. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – Die beliebteste Kapitalgesellschaft
Die GmbH ist eine der bekanntesten Rechtsformen in Deutschland und bietet einen entscheidenden Vorteil: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, dass das Privatvermögen der Unternehmer geschützt ist, solange keine Pflichtverletzungen oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben vorliegen.
Allerdings ist die Gründung einer GmbH mit höheren formellen Anforderungen verbunden. Es ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich, und die Gesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Zudem besteht eine Pflicht zur doppelten Buchführung sowie zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
Trotz dieser Anforderungen bleibt die GmbH die bevorzugte Rechtsform für Unternehmen, die ein solides Fundament schaffen und sich langfristig am Markt etablieren wollen. Sie genießt eine hohe Seriosität und bietet umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten für Geschäftsführung und Gesellschafter.
6. Unternehmergesellschaft (UG) – Die Mini-GmbH für Gründer mit wenig Kapital
Die Unternehmergesellschaft (UG), oft als “Mini-GmbH” bezeichnet, ist eine Sonderform der GmbH und wurde speziell für Gründer mit wenig Startkapital entwickelt. Sie kann bereits mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden, unterliegt aber den gleichen gesetzlichen Vorschriften wie eine GmbH.
Ein wichtiger Aspekt der UG ist die Pflicht zur Rücklagenbildung: Mindestens 25 % des jährlichen Gewinns müssen als Rücklage einbehalten werden, bis das Mindestkapital einer GmbH (25.000 Euro) erreicht ist. Dies soll sicherstellen, dass die UG mit der Zeit finanziell stabiler wird.
Die UG eignet sich besonders für Start-ups und Einzelunternehmer, die eine Haftungsbeschränkung wünschen, aber nicht sofort über das notwendige Kapital für eine GmbH verfügen.
7. Aktiengesellschaft (AG) – Für große Unternehmen mit Wachstumsambitionen
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die bevorzugte Rechtsform für große Unternehmen, die eine breite Kapitalbasis aufbauen möchten. Sie ermöglicht es, Anteile am Unternehmen in Form von Aktien zu verkaufen, was eine effiziente Möglichkeit der Kapitalbeschaffung darstellt.
Für die Gründung einer AG ist jedoch ein Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich, und es gibt umfangreiche gesetzliche Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Führung (Vorstand & Aufsichtsrat) und die Publizitätspflichten.
Die AG eignet sich vor allem für Unternehmen mit expansiven Wachstumsplänen, insbesondere wenn ein späterer Börsengang angestrebt wird.