Wer übernimmt die Kosten, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete? – Einfach erklärt
Sie haben etwas gekauft und möchten nun doch vom Vertrag zurücktreten? Viele Menschen fragen sich in dieser Situation: Wer übernimmt eigentlich die Kosten, wenn ich den Kauf rückgängig mache? Und wie gehe ich dabei am besten vor? In diesem Artikel erklären wir Ihnen leicht verständlich, was Sie wissen müssen.
1. Wer übernimmt die Kosten beim Rücktritt?
Wenn Sie einen Kaufvertrag rückgängig machen, gibt es klare Regeln, wer welche Kosten trägt:
Online-Käufe (z.B. im Internet): Hier sind Sie als Käufer besonders geschützt. Wenn Sie innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, muss in der Regel der Verkäufer die Rücksendekosten übernehmen. Das gilt zumindest dann, wenn er Sie nicht vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass Sie diese Kosten tragen müssten.
Kauf im Geschäft: Haben Sie im Laden gekauft und treten zurück (zum Beispiel, weil die Ware kaputt ist), dann muss meist der Verkäufer für die Rückgabe und eventuelle Versandkosten aufkommen – vor allem, wenn er den Fehler zu verantworten hat.
Grundsätzlich: Gibt es keinen Mangel und auch kein Widerrufsrecht (wie bei vielen Käufen im Geschäft), können Sie nur mit dem Verkäufer gemeinsam eine Lösung finden.
2. Wie formuliere ich einen Rücktritt vom Kaufvertrag?
Ein Rücktritt oder Widerruf muss nicht kompliziert sein! Am besten schreiben Sie dem Verkäufer eine kurze Nachricht – per E-Mail oder Brief. Wichtig ist nur, dass klar wird: „Ich möchte vom Vertrag zurücktreten.“ Geben Sie am besten das Kaufdatum und die genaue Bezeichnung der Ware an.
3. Kann ich schon vor Erhalt der Ware zurücktreten?
Ja! Gerade bei Online-Bestellungen dürfen Sie schon widerrufen, bevor das Paket überhaupt angekommen ist. Das Widerrufsrecht beginnt meist mit Vertragsschluss oder spätestens mit Erhalt der Ware – aber auch vorher können Sie dem Händler schon Bescheid geben, dass Sie es sich anders überlegt haben.
4. Wie lange kann ich nach Unterschrift noch zurücktreten?
Die Frist hängt davon ab, wie und wo Sie gekauft haben:
Online oder telefonisch: Hier haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit ab Erhalt der Ware, um ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Im Geschäft: Ein generelles Rückgaberecht gibt es nicht – außer die Ware ist mangelhaft oder der Händler bietet freiwillig ein Umtauschrecht an.
Bei Mängeln: Entdecken Sie später einen Defekt, können Sie auch nach Ablauf der 14 Tage noch reklamieren – oft bis zu zwei Jahre lang.
Fazit
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist meist unkompliziert – besonders beim Online-Shopping. Wichtig ist: Handeln Sie schnell und informieren Sie den Verkäufer schriftlich. Die meisten Kosten trägt dabei entweder der Händler oder sie entfallen ganz für Sie als Käufer.
Haben Sie Fragen zum Thema? Unsere Kanzlei hilft Ihnen gerne weiter!